5.10.10/cam. Ich möchte hier wieder einmal alle CC-Flitzer und -Freunde einladen, an der ewigen Debatte über die Sicherheit teilzunehmen. Anlass sind einerseits fröhliche Bock-Szenen während des Dressurabreitens mit tief fliegenden Zylinderlis, andererseits meine Freveltat, als ich eine bei Sprung 1 des Cross unmittelbar neben dem Vorbereitungsviereck gestürzte Reiterin aufforderte, nochmals in den Sattel zu steigen und unter meiner Aufsicht ein paar Sprünge auf dem Abreitplatz zu nehmen - was auch gut gelang und, wie ich meinte, gut für die Moral von Pferd und Reiterin war. Der gestrenge TD machte mich dann aber darauf aufmerksam, dass das in der Schweiz wie in FEI-Prüfungen nicht mehr angehe und jeder, der an einer Veranstaltung stürze, gleich zum Onkel Doktor eilen und das Pferd dem Tierarzt vorführen müsse (falls er dazu noch imstande ist; ob er auch im Koma zuerst das Pferd zeigen und dann zum Doktor oder umgekehrt auch bei schwerverletztem Pferd und selbst schrammenfrei zuerst zum Humandoktor müsse, ist - gottlob - nicht auch noch geregelt.) Ich glänzte nicht gerade mit Reglementskenntnissen auf Platz, habe aber jetzt nachgekuckt und im CC-Reglement folgenden, seit 1.1.2010 gültigen Artikel 34 gefunden:
34 [neu] Untersuchung nach einem Sturz in der Geländeprüfung
Jeder Reiter, der während der Aufwärmphase oder während der Geländeprüfung
stürzt, muss obligatorisch von einem Arzt untersucht werden, bevor er
an einer anderen Prüfung teilnimmt oder bevor er den Veranstaltungsort
verlässt.
Die französische Version des SVPS CC-Reglementsartikels 34 lautet:
34 [nouveau] Examen après une chute dans l’épreuve en terrain
Tout cavalier ayant eu une chute lors de l’entraînement ou pendant l’épreuve
en terrain doit obligatoirement être examiné par le médecin avant qu’il participe
à une autre épreuve ou quitte le lieu de la manifestation.
Tja, ich könnte mich nun ja an einen unserer trickreichen Verbands-Juristen wenden, ob er mich von tausendjähriger Abreitplatzsperre Bedrohten da raushauen möchte gegen teures Geld, aber zuerst probier ich einmal selbst, mich an meine juristische Ausbildung im Interpretieren von Gesetzestexten zu erinnern. Könnte es sein, dass die Helvetier da für einmal nicht einfach den FEI-Text nachgebetet, sondern in einem Anflug von gesundem Menschenverstand die Stürzerei mit Doktorfolge auf den Geländeteil einer Veranstaltung beschränkt hätten? Möglich ist natürlich auch, dass sie den FEI-Text zwar übersetzen wollten, es aber nicht ganz gelang. Dort heisst es nämlich in den aktuellen FEI-Regulations for Eventing in Artikel
519 HORSE & ATHLETE WELFARE
4.1. All Athletes that have had a fall during training or competition must be examined by the Official Medical Officer before they either take part in another test, competition or leave the event site. The athlete is fully responsible for ensuring that this examination takes place and in case of a horse fall, that the horse is examined by the Official Veterinarian.
Bei der FEI heisst es also ganz allgemein 'during training', was auch vor der Dressur oder vor dem Springen sein könnte, die Formulierung mit dem Verbot, vor dem Arzt-Besuch 'another test' oder eine andere 'competition' zu bestreiten, ist allerdings ähnlich unklar wie in den beiden SVPS-Versionen.
Die erste Frage, die allerdings am Sonntag in Bern nicht zur Debatte stand, mir aber bezüglich 'Hysterie' relevant scheint, wäre also, was im FEI-Artikel mit einem Sturz 'during training', in der französischen SVPS-Version mit 'chute lors de l'entraînement' und im deutschen Text mit Sturz während der 'Aufwärmphase' gemeint ist? Irgendein ungewolltes oder nicht ganz geglücktes Verlassen des Pferdes rund um den Transporter? Beim Weg zum Abreitplatz? Bei der Vorbereitung für irgendeine der 3 Teilprüfungen? Oder nur dort, wo ein Steward das Geschehen überwacht? Oder soll gepetzt werden? Soll man zur Jury rennen, wenn man einen missliebigen Konkurrenten dabei ertappt, wie er beim Aufsteigen aufgleitet und neben dem Pferd auf dem Hintern landet? Muss der jetzt zum Doktor und verpasst damit seinen Start?
Die zweite Frage betrifft die Interpretation des Verbots, vor dem Arztbesuch 'an einer anderen Prüfung' teilzunehmen (...avant qu’il participe à une autre épreuve...; ...before they either take part in another test, competition...)
Mir scheint unklar, was mit der Teilnahme 'an einer anderen Prüfung' genau gemeint ist. Darf der oder die im Gelände Gestürzte nicht ins Springen, falls dies nach dem Cross anberaumt wäre? Oder darf er/sie nicht mit dem nächsten Pferd ins Gelände derselben Prüfung? Oder nicht in eine andere Prüfung an derselben Veranstaltung? Oder nicht an eine andere Prüfung einer anderen Veranstaltung?
In meinem Berner Fall greift der Artikel 34 meines Erachtens sowieso nicht, da die Gestürzte ja weder an irgendeiner 'anderen Prüfung' teilnahm noch den 'Veranstaltungsort verliess', als sie sich nochmals aufs Pferd setzte und die paar Abreitplatzsprünge hüpfte. Sie hatte ja im Anschluss noch alle Zeit der Welt, den Onkel Doktor aufzusuchen.
Die dritte Frage betrifft das Verhalten nach einem Sturz des Pferdes, das im FEI-Artikel geregelt ist, im SVPS-CC-Reglement nicht. Oder steht es sonst irgendwo und wir haben es nur noch nicht entdeckt? Oder wird in vorauseilendem Gehorsam FEI-Recht angewendet, mit demselben hündischen Blick, den Alt-Bundesrat Merz aus appenzellischer Warte dem grossgewachsenen arroganten deutschen Finanzminister schenkte? Wie mir Peter Hasenböhler soeben bestätigte, wird bei der Instruktion der Hindernisrichter an nationalen Events stets die FEI-Regelung vermittelt - obwohl sie offenbar so gar nicht in unserem Reglement steht.
Die vierte Frage ist schon eher wieder eine rhetorisch-spöttische, die nur die FEI-Regelung betrifft. Dort heisst es ganz schnuckelig, der Gestürzte Athlet sei 'fully responsible', dass diese Untersuchung durch Onkel Doktor stattfinde. Das kann hart sein, wenn der gerade beim Apéro ist, und die Forderung ist witzigerweise genau in all den Fällen unerfüllbar, in denen ein solcher Untersuch sinnvoll wäre, nämlich dann, wenn der Gestürzte so belämmert oder verletzt ist, dass er sich nicht mehr auf die Suche nach dem Doktor begeben kann. Aber so weit denken Hysteriker am grünen Tisch in der Regel nicht...
Tja, Reglemente klar zu formulieren scheint gar nicht so einfach zu sein. Vielleicht sollten beim alljährlichen Reglementsgebastel doch nicht soviele dreinreden, die weder von Juristerei noch von Sprache etwas verstehen? Wir reden den Tierärzten ja auch nicht drein, wenn sie ihre Schwellenwerte anschwellen lassen...
Die fünfte Frage nun geht über diese Reglementspassagen hinaus und fokussiert den Unterschied an Sicherheitsanforderungen in den verschiedenen Disziplinen. Unser einziges helvetisches Hippo-Boulevardblatt wird nicht müde, unter jedes Freizeitreiterfoto dieses kindergartentantenthafte 'Der Pferdeblick würde einen Helm mit Dreipunktbfestigung empfehlen' hinzuschreiben, ohne auch nur eine einzige Hirnzellenaktivität darauf zu verschwenden, die völlig inkonsequenten Schutzvorschriften zu thematisieren. Vorläufig ist es doch immer noch so, dass man beim Abreiten für die Dressur nach wie vor ziemlich frei ist, was man auf dem Köpfchen tragen muss und dass es nach wie vor gang und gäbe ist auf Springplätzen, nach der tollen Runde mit Papi das barhäuptige kurzhosige, sandalentragende Söhnchen aufs Hoppehü zu setzen und sich so stolz über Strassen und zwischen vielen Transportern hindurch zu schlängeln - da wäre es doch fast etwas komisch, wenn der beim Aufsteigen ausgleitende Papi dann gleich zum Doktor rennen müsste und sieben Jahre gesperrt würde, wenn er den Helm für die Ehrenrunde auszieht, oder nicht?
Besonders hübsch treten die Unterschiede in der Sicherheitshysterie bei WEG oder Olympischen Spielen zutage, wo alle Disziplinen fröhlich mit- und nebeneinander trainieren, aber bereits am Equipment sofort erkennbar zugeordnet werden können. Der Geld-Adel aus dem Dressurlager, weiblicher Provenienz mit wehendem Haar, kunstvoller Frisur und geschminkt wie für den Sarg, die Herren barhäuptig oder mit teurer Tächlikappe, alle Pferde mit oder ohne Hilfsmittel rollgekurt, alle Beinchen in fellwollweichen Söcklein, die 'Redli'-Sporen blitzend, dann die Neureichen aus dem einzigen Sport, in dem in den Preis-Couvertlis mehr drin ist als Nenngeld + Most, meist mit Baseball-Cap und Schlaufer ihre 5-Meter-Volten rennkurvend - und dann irgendwas zwischen Exoten und schützenswerten Kindergärtnern die Buschreiter: die Einzigen, die auch für simple Ausrittli, lösende oder dressurmässige Arbeit zwingend mit Helm mit 7-Punkt-Befestigung ausgerüstet daherkommen müssen, die ängstlich Zartbesaiteten, die mit lebenslänglichen Sperren rechnen müssten, wenn sie auch nur ein einziges der oben erwähnten Ausrüstungsstückli der mannhaften Dressur- oder Springreiter trügen oder verwendeten.
Versteht mich nicht falsch: ich finde es völlig in Ordnung, wenn Eltern in eigener Verantwortung entscheiden, ob ihr Rössli keine Kapriolen mache mit dem Junior drauf, wenn Dressürler und Springer selbst entscheiden können, ob, wann und wie sie im Training ihr ja ehrlich gesagt auch für den Erfolg nicht so wichtiges Haupt schützen wollen. Ich möchte nur auf diese nonchalanten und unkomplizierten Usanzen bei Dressur und Springen hinweisen und damit das Theater rund um uns CC-Heinis und insbesondern um den Geländeteil etwas in Frage stellen. Ich wage daran zu zweifeln, ob der CC-Sport sicherer wird, wenn man immer mehr vorschreibt, einzwängt und reglementiert, wenn man nur gerade für die CC-Szene Ausrüstung und Verhalten festschreibt, das den Athleten zum unmündigen Idioten macht und das in anderen Disziplinen weder verlangt wird noch durchsetzbar wäre.
Und damit wären wir bei der sechsten und letzten Frage zur grassierenden Reglementierungswut: Müssen Sportverbände die Entmündigung des Bürgers durch den Sozialstaat zwingend kopieren und auch jeden Furz regulieren? Wie glücklich sind doch die Athleten in Nationen, wo es gar keinen Verband und damit auch keine Offizielle und keine Reglemente gibt. Gut, wenn es Reitsportler sind, müssen sie sich trotzdem mit den FEI-Reglementen herumschlagen, aber das reicht doch eigentlich an aufgeplustertem Theater? Trotz gigantischer Reglementiererei haben weder die FEI noch die nationalen FN's auch nur die aller grundlegendsten Dinge wie Missbrauch der Pferde und Doping im Griff. Die Situation erinnert an die Polizei, die jeden Parksünder erwischt und mit viel Pathos bestraft, der aber die wirklich dicken Fische meist entwischen. So publiziert die SAKO stolz jeden, der ein Fränkli zuviel oder zuwenig Gewinnsumme angibt - und die grossen Gauner und Pferdeschinder schinden unbehelligt weiter.
Es gälte vielleicht einer völlig unzeitgemässen Beobachtung eine ebenso antizyklische Überlegung folgen zu lassen: Je mehr und je lückenloser reglementiert wird, desto geringer die Motivation der Betroffenen, Eigenverantwortung zu übernehmen. Die einzige Art von Eigeninitiative, die ein dichtes Regelwerk erzeugt, ist diejenige, die Lücken zu finden, wo man das Regelwerk austricksen kann. Aber es gibt wohl kaum etwas, das weniger Mode ist als Eigenverantwortung in einer Zeit, wo nicht nur der Staat, sondern jedes Auto, jedes Handy, jedes Alltagsgerät uns die ganze Zeit sagt, was wir zu tun und zu lassen oder schon wieder vergessen haben.
Der unzeitgemässe Tipp wäre also, statt immer mehr immer hysterischer zu gebieten, zu verbieten und unter grausliche Strafen zu stellen, tendenziell weniger zu regeln und damit den gesunden Menschenverstand vielleicht aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Man könnte zum Beispiel - anstatt immer nur von Resultaten zu berichten - positive Fälle von Horsemanship belohnen mit Medienpräsenz und Preisen (wie weiland im Strassenverkehr den 'Ritter der Strasse'!). Vielleicht hätte das Vorbildwirkung?
Wie wär's mit einem Wettbewerb unter den Schweizer Sportverbänden, bei dem derjenige siegt, der mit am wenigsten Regeln und am wenigsten Offiziellen (natürlich in Relation zur Anzahl Aktiver) auskommt?