Kritischer Gedanke zum Selbstverständnis des Verbandsoffiziellen
20.4.09/cam. Ein Pferdesportverbandsunktionär ist zuerst ein Anwalt und Dienstleister von Pferd und Reiter bzw. Fahrer oder Voltigierer. Aber im Konfliktfall zwischen Mensch und Pferd ist er immer Anwalt des Pferdes und nimmt dieses in Schutz, sogar gegen seinen eigenen Besitzer bzw. Reiter oder Fahrer. - Diese Funktion hat ganz klar Priorität vor aller Reglements-Paragraphenhuberei. Aber sie ist anspruchsvoller und erfordert nicht nur Wissen, sondern auch gute Beobachtungsgabe, Einfühlungsvermögen, Intuition, Gespür für das Individuum Pferd."